Hellpower Energy GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hellpower Energy GmbH & Co KG – Friedrich-Willhelm-Raiffeisenplatz 5, 3464 Hausleiten, Österreich

I.Geltung und Rechtsverbindlichkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Hellpower Energy GmbH & Co KG (im Folgenden: Verkäufer) an ihre Kunden (im Folgenden: Käufer).

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

II.Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind stets schriftlich und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die tatsächliche Lieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

Der Käufer ist an seine Bestellung für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

III.Leistungsausführung

Technische Details, Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Soweit für die Ausführung der Lieferung oder Leistung behördliche Genehmigungen erforderlich sind, obliegt deren Einholung dem Käufer auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über alle für die Ausführung des Auftrags relevanten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.

IV.Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und -termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die den Verkäufer ohne sein Verschulden an der Erfüllung seiner Lieferpflicht hindern, verlängern die Lieferfrist angemessen. Der Käufer wird in diesen Fällen unverzüglich unterrichtet.

Der Verkäufer ist zur Lieferung erst verpflichtet, wenn der Käufer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben beigebracht sowie vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Die Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft zu laufen.

V.Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms), sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Versandkosten gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die nach dem Übergang der Gefahr auf den Käufer eintreten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

VI.Übergabe / Übernahme

Der Gefahrenübergang erfolgt ab Werk (EXW). Sobald die Ware dem Käufer, einem von ihm beauftragten Frachtführer oder einer sonstigen zur Entgegennahme bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware versandbereit ist und der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Lagerkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers.

VII.Preise

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Verpackung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Angebote und Kostenvoranschläge verlieren nach 4 Wochen ihre Gültigkeit. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei wesentlichen Änderungen der Materialkosten, Lohnkosten oder sonstiger relevanter Kostenbestandteile nach Auftragserteilung und vor Lieferung eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

Skonti und Rabatte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

VIII.Reparaturbedingungen

Reparaturen werden nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Vor Beginn der Reparatur wird auf Wunsch ein Kostenvoranschlag erstellt. Übersteigen die tatsächlichen Reparaturkosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 %, wird der Käufer vorab informiert.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Reparaturen abzulehnen, wenn am eingesandten Gerät Fremdeingriffe, unsachgemäße Behandlung oder nicht autorisierte Modifikationen festgestellt werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr für die Diagnose in Rechnung gestellt.

IX.Zahlung / Fälligkeit / Verzugsfolgen

Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von EUR 40,00 je Mahnung zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

X.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasser ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte des Verkäufers zu wahren.

XI.Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

Für Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Monate ab Abschluss der Reparaturarbeiten.

Die Vermutungsregel des § 924 ABGB (Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Rüge gilt die Ware als genehmigt.

Als Mängelbeseitigung kann der Verkäufer nach seiner Wahl Verbesserung oder Austausch leisten. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung besteht erst, wenn die Mängelbeseitigung zweimal fehlgeschlagen ist.

XII.Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Bei grobem Verschulden ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den Auftragswert, maximal jedoch auf EUR 10.000,00 pro Schadensfall begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

XIII.Rücktritt vom Vertrag

Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung nicht einhält und diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos abgelaufen ist.

Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt oder wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Verkäufer hat der Käufer dem Verkäufer alle entstandenen Kosten sowie einen etwaigen Schaden zu ersetzen.

XIV.Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurde.

XV.Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Verkäufers in 3464 Hausleiten, Österreich.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

XVI.Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden (Salvatorische Klausel), berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Käufer erklärt, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer diese AGB verbindlich an.

Stand: März 2026 – Hellpower Energy GmbH & Co KG, 3464 Hausleiten